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Unsere Dienstleistung

Buchhaltung

Die Buchführung für Firmen, Selbständige &  Private/Einzelfirma, wird durch das Gesetz bestimmt und jeder Betrieb hat sich an diese Regeln der Buchhaltung zu halten. Wir kennen die Regeln und setzen diese auch um. Wichtige Akten werden durch uns erstellt und geprüft.

Kümmern Sie sich um das Kerngeschäft und führen Sie Ihre Firma zum Erfolg.

Wir setzen unser Know-How dort ein wo Sie uns brauchen um Ihre Buchhaltung auch für Ihr Unternehmen sauber ab zu erledigen.

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Was ist die Buchhaltung?

Buchhaltung für Firmen (Selbständige & Private) ist ein Teil des Rechnungswesens, in dem alle Geschäftsvorfälle das Vermögen einer Firma betreffend dokumentiert werden. Sie ermöglicht die Übersicht der Finanzen und gibt Auskunft über Gewinn oder Verlust. Grundsätzlich wird die Geschäftsbuchhaltung in einzelne Bereiche unterteilt.

Wer ist verpflichtet eine Buchführung zu führen?

Das Firmenrecht der Schweiz schreibt die fürhrung der doppelten Buchführung vor. Dies gilt für sämtliche Rechtsformen (AG, GmbH, Kollektiv-/ Kommandit). Ein Einzelfirma kann bis zum Jahresumsatz von CHF 500’000 die vereinfachte Buchhaltung führen. Ab CHF 500’000 gilt die Pflicht der doppelten Buchhaltung.

Was ist die doppelte Buchführung?

Ein Gesetz für Firmen und doch für viele klar, die doppelte Buchhaltung. Doch worum handelt es sich hierbei?

Von doppelter Buchführung wird gesprochen, wenn jeder Betrag zweifach erfasst wird. Bei jedem Rechnungsbetrag sind also zwei Konten betroffen.

Ein Beispiel: Sie kaufen Ware und zahlen bar; dadurch steigt Ihr Warenbestand (Soll) und reduziert sich Ihr Konto Kasse (Haben). Im Buchhaltungsjargon heisst das, Soll wird an Haben gebucht.

Was ist ein Jahresabschluss?

Ein Jahresabschluss erstellt jede Firma auf Ende eines Geschäftsjahres. Dieser Abschluss stellt sich durch eine Bilanz und Erfolgsrechnung zusammen. Mit diesem Abschluss hat die Firma die Finanzen im Überblick und die notwendigen Angaben für die Steuer.

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